Active Oxygens
Im Einklang mit REACH
Die neue EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien ist seit Juni 2007 in Kraft.
Wir unterstützen die Ziele der REACH-Verordnung
Der Gedanke hinter der REACH-Verordnung zum Umgang mit Chemikalien ist die Sicherstellung eines hohen Maßes an Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie die Übertragung der Verantwortung für die Sicherheit von Chemikalien auf die Chemieindustrie.
Das REACH-System erfasst Daten zu allen Stoffen, deren Produktions- oder Importvolumen eine metrische Tonne jährlich übersteigt. Eine geschätzte Anzahl von 30.000 marktrelevanten Stoffen in der EU wird innerhalb von elf Jahren ab der Einführung der REACH-Verordnung in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Volumen registriert.
Das Ziel von REACH stimmt perfekt mit den Grundsätzen des Geschäftsbereichs Active Oxygens und der Implementierung von Programmen wie Produktverantwortung und Responsible Care.
Innerhalb der Active Oxygens-Gruppe sind Wasserstoffperoxid und Peressigsäure für nicht biozidale Anwendungen betroffen. Diese Produkte müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA, Helsinki) durch Einreichen eines Registrierungsdossiers angemeldet werden.
Für diesen Implementierungsprozess wurde ein spezielles Projekt-Team gegründet, um die Aktivitäten zu bündeln und die erforderlichen Daten sowie Informationen für die Vorregistrierung und/oder Registrierung zu koordinieren.
BIOZIDRICHTLINIE
In Bezug auf Biozidanwendungen von Wasserstoffperoxid und Peressigsäure hat die Evonik Resource Efficiency GmbH die Registrierung dieser Produkte gemäß der europäischen Biozidrichtlinie 98/8/EG bereits während der vergangenen Jahre verfolgt. Dieser Prozess ist für Wasserstoffperoxid- und Peressigsäure-Produkte in Biozidanwendungen noch nicht abgeschlossen. Sobald diese Produkte und ihre Biozidanwendung in Anhang I der Biozidrichtlinie aufgeführt sind, gelten Sie im Rahmen der REACH-Verordnung ebenfalls als registriert. Daher ist eine erneute Registrierung für Biozidanwendungen im Rahmen der REACH-Verordnung nicht erforderlich, nachdem der Prozess für die Biozidrichtlinie erfolgreich abgeschlossen wurde.